ARBEITSRECHT AUS BAD HOMBURG
Sie suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht? Ich bin seit 2002 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Meine Kanzlei im Herzen von Bad Homburg ist ausschließlich auf das Arbeitsrecht und das Betriebsverfassungsrecht spezialisiert. Zu meinen Mandanten gehören Arbeitnehmer, Führungskräfte sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Ich kenne beide Seiten sehr gut. Davon profitieren Sie.

Schwerpunkte im Arbeitsrecht aus Bad Homburg
Es gibt viele Anwälte im Arbeitsrecht – aber nicht alle sind im Arbeitsrecht zu Hause. Seit mehr als 20 Jahren berate und vertrete ich meine Mandanten in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts. Ich bin erst zufrieden, wenn Sie es sind. Ausgewählte Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Hier finden Sie erste Informationen rund um das Thema Kündigung. Für eine arbeitsrechtliche Beratung zu einer Kündigung vereinbaren Sie gern einen Termin. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Frist für die Kündigungsschutzklage
Wichtig: Gegen eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls wird die Kündigung automatisch wirksam!
Kündigungsfrist
Eine ordentliche Kündigung muss entweder die nach § 622 BGB vorgesehene Kündigungsfrist wahren. Oder die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Es gilt das, was für den Arbeitnehmer günstiger ist (sog. Günstigkeitsprinzip).
Kündigungsgründe
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn die Kündigung durch einen der im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) aufgezählten Gründe gerechtfertigt ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Anerkannte Gründe sind verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe.
Betriebsratsanhörung
Vor Ausspruch einer Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden, § 102 BetrVG. Ist die Betriebsratsanhörung nicht ordnungsgemäß, ist die Kündigung unwirksam.
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Kündigung oder Abmahnung bei Verstoß gegen Corona-Schutzvorschriften
Während der Corona-Pandemie haben Arbeitnehmer sog. arbeitsschutzrechtlichen Pflichten. Sie haben sich selbst zu schützen. Sie haben aber auch alle anderen Arbeitnehmer des Betriebs zu schützen.
Verstöße gegen pandemiebedingte Vorgaben muss der Arbeitgeber sanktionieren. Die richtige Sanktionsmaßnahme ist zunächst die Abmahnung. Begeht ein Arbeitnehmer nach der Abmahnung eine weitere Pflichtverletzung, kommt eine Kündigung in Betracht.
Kurzarbeit – voller Gehaltsanspruch bei fehlender Vereinbarung
Darf der Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit anordnen? Das ist nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber diese Möglichkeit wirksam im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag eingeräumt wurde. Ohne wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit behalten Arbeitnehmer ihren vollen Gehaltsanspruch gegen ihren Arbeitgeber.
Dieser Grundsatz wurde jetzt durch ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.11.2020, Az.: 4 Ca 1240/20, bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frohe Weihnachten und ein gutes und erfolgreiches Jahr 2021
Ich wünsche allen meinen Mandanten schöne, erholsame und besinnliche Weihnachtstage und ein gutes und erfolgreiches Jahr 2021. Bleiben Sie gesund.
Auch im neuen Jahr stehe ich Ihnen weiterhin gern für persönliche Besprechungstermine zur Verfügung. Angesichts der aktuellen Corona-Lage kann eine Beratung aber auch jederzeit gern telefonisch oder auf Ihren Wunsch in Form eines Video-Telefonats stattfinden.