ARBEITSRECHT AUS BAD|HOMBURG FÜR ARBEITNEHMER

Sie haben eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten und wollen dagegen vorgehen? Sie sollen kurzfristig einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen und benötigen dringend den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht? Ihr Arbeitsvertrag ist befristet und soll überraschend nicht verlängert werden? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verschaffe ich Ihnen mit einer Beratung Klarheit und Rechtssicherheit. Wenn es um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses geht, aber auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Beruf.

Vereinbaren Sie gern einen Termin – in dringenden Fällen wie bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag erhalten Sie einen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden.

Leistungen für Arbeitnehmer

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen als hochspezialisierte und erfahrene Beraterin bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber gern zur Verfügung. Entscheidend für mich ist, was Sie wollen: Wollen Sie im Falle einer Kündigung Ihre Arbeitsplatz behalten? Oder wollen Sie mit der Sicherheit einer hohen Abfindung im Hintergrund nach einer neuen Perspektive suchen? Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht und setze Ihre Interessen bundesweit vor allen Arbeitsgerichten durch.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte:

Wirksam ist eine Kündigung in größeren Betrieben nur, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Ich berate Sie ausführlich zu den Erfolgsaussichten einer Klage, den Chancen auf eine angemessene Abfindung und ein gutes Zeugnis. Wenn Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen wollen, erhebe ich gern eine Kündigungsschutzklage für Sie.

Aufhebungsverträge bieten für Arbeitnehmer dann Vorteile, wenn die Konditionen stimmen. Denkbar sind großzügige Abfindungsregelungen und Regelungen zu Zielerreichungsgraden bei Zielvereinbarungen.

Ein Hinausschieben des Beendigungstermins in die Zukunft verschafft mehr Zeit für die Stellensuche. Sog. Turboklauseln garantieren Flexibilität bei der Stellensuche. Die Vereinbarung der Übernahme von Kosten für ein Outplacement / Newplacement stellt eine professionelle Begleitung bei der Suche nach einer neuen Position sicher. Ein Streit um den Inhalt eines Zeugnisses kann von vorneherein vermieden werden. Mit der richtigen Vertragsgestaltung können nachteilige Folgen in der Sozialversicherung, insbesondere bei dem Bezug von Arbeitslosengeld, gemildert werden.

Wenn Sie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber selbst führen, berate ich Sie gern arbeitsrechtlich im Hintergrund und schlage Ihnen alternative und ergänzende Formulierungen für den Vertrag vor. Selbstverständlich führe ich auch gern die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie sich hiermit nicht belasten wollen.

Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen und Ihre Entscheidung ist nach reiflicher Überlegung gegen die Fortführung des Arbeitsverhältnisses gefallen. Hier liegt das Hauptaugenmerk auf der Abfindung und einem Zeugnis, das Ihr berufliches Fortkommen fördert. Weitere Benefits verschaffen Ihnen eine erste Sicherheit für die neue berufliche Zukunft. Gern berate ich Sie zu den Möglichkeiten und verhandle die Konditionen Ihres Austritts für Sie mit Ihrem Arbeitgeber.

Eine Abmahnung kann mündlich ausgesprochen werden, aus Beweisgründen wird sie jedoch üblicher Weise schriftlich formuliert. Abmahnberechtigt sind alle weisungsbefugten Vorgesetzten. Eine Abmahnung muss die Vorwürfe eindeutig und bestimmt bezeichnen. Pauschale Anschuldigungen sind nicht ausreichend. Schließlich muss eine wirksame Abmahnung einen Hinweis darauf enthalten, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen muss.

Gegen eine zu Unrecht erteilte Abmahnung kann sich der Arbeitnehmer mit einer Gegendarstellung zur Wehr setzen. Eine fehlerbehaftete Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden. Dieser Anspruch kann vor dem Arbeitsgericht mit einer Klage auf Entfernung einer Abmahnung durchgesetzt werden.

In Betrieben, in denen ein Betriebsrat existiert, kann der Arbeitnehmer auch eine Beschwerde nach § 84 BetrVG an den Arbeitgeber oder den Betriebsrat richten.

Sie haben eine Abmahnung erhalten und wollen deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen? Gern kläre ich im Rahmen eines Beratungsgesprächs mit Ihnen, ob die Abmahnung angreifbar ist und welche Schritte für Sie sinnvoll sind.

Nach meiner Erfahrung ist jede vierte Befristung eines Arbeitsvertrages unwirksam. Oft wurden die zwingenden Formalien nicht eingehalten. Bei der Verlängerung der Befristung wurden Fehler gemacht. Vermeintliche Sachgründe liegen in Wahrheit nicht vor. Es liegt eine unzulässige Kettenbefristung vor.

Gern kläre ich im Rahmen einer Erstberatung mit Ihnen, ob die Befristung Ihres Arbeitsvertrages wirksam ist. Wichtig: Die Unwirksamkeit einer Befristung muss spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Ablauf des Arbeitsvertrages vor dem Arbeitsgericht mit einer Klage geltend gemacht werden (§ 17 TzBfG). Damit Sie Ihren Arbeitsplatz nicht verlieren, erhebe ich gern eine sog. Befristungskontrollklage für Sie.

Sie haben sich erfolgreich beworben und wollen nun den Ihnen übersandten Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag prüfen lassen? Häufig basieren Verträge auf veralteten Mustervorlagen des Unternehmens. Nicht jede Regelung eines Arbeitsvertrages oder Dienstvertrages ist wirksam. Gern berate ich Sie zum Inhalt Ihres Vertrages und zeige Ihnen auf, welche Rechte Sie haben. Ob bei Versetzung, Überstunden, Nebentätigkeit oder nachvertraglichem Wettbewerbsverbot.

Ihr Arbeitgeber weigert sich, eine Zielvereinbarung mit Ihnen zu treffen? Im Jahresgespräch behauptet Ihre Führungskraft, Sie hätten vereinbarte oder einseitig vorgegebene Ziele nicht erreicht? Ich berate Sie zu den notwendigen Schritten zur Geltendmachung Ihres Bonus-Anspruchs und kläre mit Ihnen, ob die Ziele wirklich „SMART“ sind.

Eltern können bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes Elternzeit nach dem Bundeselterngeld-  und Elternzeitgesetz (BEEG) in Anspruch nehmen. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann in den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Häufig geschieht dies, um das Kind bei der Einschulung intensiv begleiten zu können.

Die Inanspruchnahme der Elternzeit muss dem Arbeitgeber rechtzeitig und schriftlich angezeigt werden. Die Frist beträgt in der Regel bis zum dritten Geburtstag sieben Wochen und für eine Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag 13 Wochen. Während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Während der Elternzeit können beide Elternteile eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit (Elternteilzeit) beantragen. Der Antrag muss schriftlich unter Beachtung der gesetzlichen Fristen eingereicht werden. Die Elternteilzeit ist bei rechtzeitiger Antragstellung von dem Arbeitgeber zu genehmigen, wenn

  • die Arbeitszeit auf mindestens 15 und maximal 30 Wochensstunden reduziert werden soll,
  • der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (Auszubildende nicht eingerechnet) beschäftigt,
  • das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht und
  • dem Wunsch nach der Elternteilzeit keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen.

Bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Elternteilzeit und weiteren arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Elternzeit helfe ich Ihnen gern.

Der Teilzeitwunsch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) muss rechtzeitig unter Beachtung von Fristen geltend gemacht werden. Hierbei soll zugleich mitgeteilt werden, wie sich die Arbeitszeit künftig verteilen soll (z.B. Montag bis Mittwoch jeweils von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr). Stehen dem Teilzeitwunsch betriebliche Gründe entgegen, kann das Unternehmen den Teilzeitwunsch ablehnen. Die Entscheidung ist dem Arbeitnehmer ebenfalls unter Beachtung gesetzlich festgelegter Fristen mitzuteilen.

Hat Ihr Arbeitgeber Ihren Teilzeitwunsch abgelehnt, prüfe ich gern für Sie, ob das Unternehmen verpflichtet ist, der Reduzierung Ihrer Arbeitszeit zuzustimmen. Ist das der Fall, setze ich Ihren Teilzeitanspruch mit allem Nachdruck vor dem Arbeitsgericht durch.

Bei einer Kündigung oder finanziellen Ansprüchen ist eine Klage häufig der einzige Weg zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Denn: Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche kurze Fristen. Bei einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG). Arbeitsverträge enthalten in der Regel Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Gehalt und Bonus. Wird die Frist versäumt, verfällt der Anspruch. Ich vertrete Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Anwaltskosten und Gebühren

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, holen wir gern die Kostendeckungszusage bei Ihrer Versicherung für Sie ein. Wir können in der Regel sehr gut einschätzen, ob die Versicherung die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit übernimmt.

Prozesskostenhilfe

Ein Arbeitnehmer kann Prozesskostenhilfe beantragen, wenn er die Kosten eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht nicht aufbringen kann. Wir sind Ihnen bei diesem Antrag gern behilflich.

Beratungshilfe

Sofern ein Arbeitnehmer die Kosten für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann, kann er bei dem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Für Arbeitnehmer bspw. aus Bad Homburg, Friedrichsdorf oder Oberursel stellt das Amtsgericht Bad Homburg einen Beratungshilfeschein aus.

Kosten

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch oder eine arbeitsrechtliche Vertretung berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Fragen zu den Kosten sprechen Sie uns gern einfach an.