ARBEITSRECHT AUS BAD|HOMBURG FÜR ARBEITGEBER

Arbeitsrecht für mittelständische Unternehmen

Als mittelständisches Unternehmen verfügen Sie bereits über eine gut aufgestellte HR-Abteilung. Sie benötigen aber bei den nicht ganz alltäglichen arbeitsrechtlichen Problemen externe Beratung? Sie wollen ein neues CRM-System einführen, aber der Betriebsrat besteht auf einer Betriebsvereinbarung vor Implementierung des neuen Systems? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht biete Ihnen eine laufende arbeitsrechtliche Beratung oder die Einzelberatung in besonderen Situationen an.

Arbeitsrecht für kleine Betriebe

Personalarbeit ist bei Ihnen Chefsache? Bei Konflikten mit Ihren Mitarbeitern, dem Ausspruch von Abmahnungen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung helfe ich Ihnen als Fachanwältin für Arbeitsrecht schnell und unkompliziert. Arbeitsverträge und Formulare des Personalwesens gestalte ich nach den Bedürfnissen Ihres Betriebes.

Leistungen für Arbeitgeber

Kleine und mittelständische Unternehmen berate und vertrete ich bei allen Fragen des Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts. Hierbei bin ich für Unternehmen und Betriebe im Rhein-Main-Gebiet, in Berlin, München und im Ruhrgebiet tätig. Die Beratung erfolgt schnell und ganz nach Ihren Bedürfnissen – am Telefon, per Videochat, per E-Mail oder persönlich.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte:

Bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Personalarbeit berate ich Sie laufend und als fester Ansprechpartner. Im Tagesgeschäft, bei Konflikten mit Arbeitnehmern oder in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Gern biete ich Ihnen eine für Ihr Unternehmen passende Honorarvereinbarung an. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis mit monatlicher Abrechnung. Sprechen Sie mich einfach an.

Schulungen der HR Business Partner und der Führungskräfte zu praxisrelevanten Themen führe ich gern als Webinar und – sobald sich die Corona-Lage wieder entspannt – auch inhouse im vertraulichen Rahmen für Sie durch.

Sie wollen Ihr Unternehmen oder einzene Bereiche umstrukturieren, um langfristige Unternehmensziele zu erreichen oder einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anzustoßen?

Stehen betriebsbedingte Kündigungen oder Personalabbaumaßnahmen an, berate ich Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Vom Beschluss der unternehmerischen Entscheidung, über die Vergleichbarkeit von Mitarbeitern im Rahmen der Sozialauswahl bis hin zur gemeinsamen Einschätzung zur Versetzbarkeit auf freie Arbeitsplätze – ich stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Umstrukturierung als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat unterstütze ich Sie durch die rechtssichere Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplan und in der Einigungsstelle. Bei größeren Maßnahmen betreue ich Sie gemeinsam mit der Kooperationskanzlei Reckow.

Bei verhaltensbedingten oder krankheitsbedingten Kündigungen kläre ich gemeinsam mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Kündigung gegeben sind. Gibt es eine einschlägige Abmahnung? Ist die Gesundheitsprognose negativ? Ich begleite ich Sie mit meiner Erfahrung und Expertise durch den gesamten Kündigungsprozess – von der Anhörung des Betriebsrats (sofern vorhanden), über die Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes bei schwerbehinderten Arbeitnehmern bis hin zur Vertretung im Kündigungsschutzverfahren.

Über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt hinaus enthalten Arbeitsveträge mannigfache Regelungen. Werden sie – wie im Regelfall – von dem Unternehmen als vorformulierte Arbeitsvertragsbedingungen einseitig vorgegeben, unterliegen sie einer besonderen Wirksamkeitskontrolle durch die Arbeitsgerichte.

Ich gestalte nach den Bedürfnissen Ihres Betriebes sowie unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung Arbeitsverträge und Dienstverträge. Das besondere Augenmerk liegt hierbei auf folgenden Themenbereichen:

  • Versetzung (Zuweisung eines anderen Arbeitsgebiets oder -orts)
  • Arbeitszeit
  • Überstunden
  • Vergütung von Reisezeit
  • Gratifikation, Einmalzahlung, Sonderzahlung wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • Bonus, Provision oder Zielvereinbarung
  • Urlaub und Verfall von Urlaubsansprüchen bei langandauernder Krankheit
  • Nebentätigkeit
  • Geheimhaltung und Verschwiegenheitsverpflichtung
  • Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem Urhebergesetz
  • nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Befristung mit Sachgrund und sachgrundlos

In Ihrem Betrieb soll erstmalig ein Betriebsrat gewählt werden? Der Betriebsrat Ihres Hauses verlangt die Herausgabe vertraulicher Unterlagen oder Daten? Der Betriebsrat macht Mitbestimmungsrechte bei der Einführung eines neuen Bonus-Systems oder einer neuen Software geltend? Es stehen Entlassungen an und es müssen umfangreiche Betriebsratsanhörungen nach § 102 BetrVG erstellt werden?

Ich berate Sie zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und gestalte Betriebsvereinbarungen, Anhörungen und Zustimmungsanträge für Sie. Im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat steht die Verhandlungslösung dabei immer im Vordergrund. In Mediationsverfahren oder in der Einigungsstelle können gute und nachhaltige Lösungen im Betrieb erzielt werden. Bei Rechtsverletzungen oder zur Klärung strittiger Rechtsfragen setze ich Ihre Rechte jedoch auch im Beschlussverfahren konsequent vor allen Arbeitsgerichten durch.

Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat können in sämtlichen Angelegenheiten geschlossen werden, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören und die Gesamtheit der Arbeitnehmer oder einzelne Gruppen von Arbeitnehmern betreffen.

Ich gestalte und verhandle Betriebsvereinbarungen für Ihr Unternehmen zu folgenden mitbestimmungspflichtigen Themen:

  • Ordnung des Betriebes und Verhalten der Mitarbeiter im Betrieb (Zeiterfassung, Rauchpausen, Compliance-Richtlinien u. a.)
  • Arbeitszeit (Gleitzeit, Schichtdienst, Rufbereitschaft, Überstunden)
  • Urlaub (Urlaubspläne, Genehmigungsverfahren)
  • Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen (Computeranlagen, Software, Zeiterfassungssysteme u. a.)
  • Entlohnungsgrundsätze (Zielvereinbarungen, Boni, Provisionen u. a.)
  • Personalfragebögen
  • Auswahlrichtlinien (Einstellungsrichtlinien, Assessement Center, Punkteschemata mit Sozialauswahlkriterien u. a.)

Sebstverständlich stehe ich Ihrem Unternehmen auch für die Gestaltung und Beratung bei freiwilligen Betriebsvereinbarungen zur Verfügung.

Ein Interessenausgleich regelt das Ob, Wann und Wie einer arbeitgeberseits geplanten Betriebsänderung.

Der Sozialplan hat den Zweck, wirtschaftliche Nachteile auszugleichen oder zu mildern, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen.

Betriebsänderungen im Sinne des § 111 BetrVG sind

  • die Einschränkung / Stilllegung des ganzen Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen,
  • die Verlagerung des Betriebes / von wesentlichen Betriebsteilen,
  • der Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
  • grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen und
  • die Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden / Fertigungsverfahren.

Gemeinsam mit Ihnen prüfe ich, ob die von Ihrem Unternehmen beabsichtigte Maßnahme eine Betriebsänderung darstellt. Ist das der Fall, berate ich Sie zu dem notwendigen Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan und erwerfe beides für Sie. In den Verhandlungen mit dem Betriebsrat in der Einigungsstelle helfe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung als Verhandlungspartner auf Ihrer Seite.

Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat. Teilnehmer der Einigungsstelle sind die Beisitzer. Die Verhandlungen der Beisitzer in der Einigungsstelle finden unter Vorsitz eines Einigungsstellenvorsitzenden statt. Das ist in der Regel ein Arbeitsrichter. Auf die Person des Vorsitzenden müssen sich Arbeitgeber und Betriebsrat einigen.

Zuständig ist die Einigungsstelle vor allem für alle Fragen der erzwingbaren Mitbestimmung, insbesondere für allen Fallgruppen der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, für die Erstellung eines Sozialplans (§ 112 BetrVG) und für den Inhalt von Personalfragebögen, Formular-Arbeitsverträgen und Beurteilungsgrundsätzen nach § 94 BetrVG.

Gern begleite ich Sie in Einigungsstellenverfahren als versierte Verhandlungspartnerin auf Ihrer Seite.

Bei Kündigungsschutzklagen Ihrer Mitarbeiter, bei Beschlussverfahren in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten des Betriebsrats und weiteren Rechtstreiten setze ich Ihre Interessen vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht durch. Die Kosten für die Prozessführung berechne ich hierbei in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).