Darf der Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit anordnen? Das ist nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber diese Möglichkeit wirksam im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag eingeräumt wurde. Ohne wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit behalten Arbeitnehmer ihren vollen Gehaltsanspruch gegen ihren Arbeitgeber.

Dieser Grundsatz wurde jetzt durch ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.11.2020, Az.: 4 Ca 1240/20, bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.