Kündigung oder Abmahnung bei Verstoß gegen Corona-Schutzvorschriften
Während der Corona-Pandemie haben Arbeitnehmer sog. arbeitsschutzrechtlichen Pflichten. Sie haben sich selbst zu schützen. Sie haben aber auch alle anderen Arbeitnehmer des Betriebs zu schützen. Verstöße gegen pandemiebedingte Vorgaben muss der Arbeitgeber sanktionieren. Die richtige Sanktionsmaßnahme ist zunächst die Abmahnung. Begeht ein Arbeitnehmer nach der Abmahnung eine weitere Pflichtverletzung, kommt eine Kündigung in Betracht.