Aufhebungsvertrag kann wegen „unfairen“ Verhandelns unwirksam sein
Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Ein Widerruf des Aufhebungsvertrages kommt demgegenüber nicht in Betracht. Das gilt selbst dann, wenn ein Vertreter des Arbeitgebers den Arbeitnehmer zu Hause aufsucht und den Aufhebungsvertrag dort mit ihm schließt. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 07.02.2019, Az.: 6 AZR 75/18, entschieden. Aufhebungsvertrag zu Hause abgeschlossen Worum ging es in dem von dem Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall? Die betroffene Arbeitnehmerin schloss in ihrer Privatwohnung mit einem Vertreter der Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag. Mit dem Aufhebungsvertrag wurde das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Die Zahlung einer Abfindung war nicht vorgesehen. Zwischen der Arbeitnehmerin und der Arbeitgeberin war der Anlass für den Abschluss des Aufhebungsvertrages umstritten. Auch der Ablauf der Vertragsverhandlungen war zwischen den Parteien streitig. Die Arbeitnehmerin hat sich darauf berufen, dass sie am Tag des Abschlusses des Aufhebungsvertrages arbeitsunfähig erkrankt war. Außerdem habe sie den Aufhebungsvertrag nur unterzeichnet, weil ihr der Vertreter der Arbeitgeberin gedroht habe, er werde ihr sonst finanzielle Probleme bereiten. Sie habe den Aufhebungsvertrag aus Angst vor weiteren Schikanen unterzeichnet. Ihr sei zuvor schon unberechtigt einen Betrag von 800 € für eine leichte Beschädigung des Firmenfahrzeuges vom Gehalt abgezogen worden. An den genauen Wortlaut der Drohungen des Vertreters ihrer Arbeitgeberin könne sie sich nicht erinnern, da sie infolge ihrer Erkrankung nicht voll bei Bewusstsein gewesen sei. Die Arbeitgeberin hat die Behauptungen der Arbeitnehmerin bestritten. Der Arbeitnehmerin sei nicht gedroht worden. Es sei vielmehr die Arbeitnehmerin gewesen, die um den Abschluss des Aufhebungsvertrages gebeten habe. Anfechtung und Widerruf des Aufhebungsvertrages Die Arbeitnehmerin wand sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses durch den Aufhebungsvertrag. Sie hat die Aufhebungsvereinbarung wegen Irrtums, arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung angefochten. Vorsichtshalber hat sie den Vertrag auch widerrufen. Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung Ein Aufhebungsvertrag kann angefochten [...]